Fernseher, Partys, Heimwerkerarbeiten in der Wohnung oder im Garten oder auch der Betrieb von Fahrzeugen auf privatem Gelände. Wenn der Nachbar im eigenen Garten grillt, dann haben genervte Nachbarn wohl keine Chance eine Klage durchzubringen.
Und auch bei der Gartenarbeit kann es teilweise ziemlich laut werden. Das ist ärgerlich, denn andauernder Lärm macht im Ernstfall krank. Auch die Benutzung von lauten Gartengeräten und.
Lärmerzeugende Gartenarbeiten werden in der Grazer Immissionsschutzverordnung (ISVO) geregelt. Laut ISVO dürfen die Arbeiten nur von Montag bis Freitag.
Sie sieht für den Einsatz von Bau- und Kommunalmaschinen sowie Gartengeräten umfangreiche Lärmschutzregelungen vor. Diesbezüglich können jedoch Ausnahmen (beispielsweise für Veranstaltungen) genehmigt werden.